Freie Halbtage
Es stehen Ihrem Kind pro Jahr 4 Halbe zur Verfügung, die Sie frei beziehen können. Die Halbtage können bis zu 2 Ganztagen zusammengefasst werden. Melden Sie sich frühzeitig bei der Klassenlehrperson, wenn der Bezug eines freien Halbtages ansteht (Schulgesetz §38).

Urlaub
Bis zu einem Tag kann die Klassenlehrperson Urlaub bewilligen. Für längere Urlaube wenden Sie sich an die Schulleitung.

Dispensationen
Für Dispensationen von einem Fach über kurze oder längere Zeit wenden Sie sich an die Schulleitung.

Religiöse Feiertage
Über Regelungen bei religiösen Feiertagen gibt Ihnen die Klassenlehrperson Auskunft. Beachten Sie die Hinweise im Schulbuch Ihres Kindes auf der Oberstufe.